Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen und Dienstleistungen der Firma PiPi-Meyer GbR (nachfolgend PiPi-Meyer genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche angebotenen Mietgegenstände und Serviceleistungen der Firma PiPi-Meyer. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch Firma PiPi-Meyer schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er Ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistung an.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
2.3 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Angebote, Vertragsinhalte, geschuldeter Mietgegenstand
3.1. Die Angebote von Firma PiPi-Meyer sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch Firma PiPi-Meyer Vertragsbestandteil.
3.2. Firma PiPi-Meyer behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigen Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3.3. Eine Haftung von Firma PiPi-Meyer kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.
4. Mietgegenstand
4.1. Der Kunde verpflichtete sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
4.3. Die Firma PiPi-Meyer ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde Firma PiPi-Meyer unverzüglich und auch dann zu unterrichten, auch wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.5. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und Firma PiPi-Meyer vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standortes. Im Falle der Vermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von Firma PiPi-Meyer. Der neue Standort ist mit zu teilen.
Die Verbringung des Mietgegenstandes insbesondere in das Ausland, ist nicht gestattet.
4.6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
4.7. Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorrübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages durch den Kunden wieder zu trennen.
4.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand gelten machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, Firma PiPi-Meyer entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von Firma PiPi-Meyer schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis Firma PiPi-Meyer innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, Firma PiPi-Meyer sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas vereinbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von Firma PiPi-Meyer festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens Firma PiPi-Meyer als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für das Wiederaufrichten und Service von Toilettenkabinen, die durch Sturm oder Fremdeinwirkung umgeworfen wurde, werden je nach Aufwand außerhalb der Tour extra berechnet.
4.10. Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
4.11. Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
5. An- und Rücklieferung
5.1. Sofern der Kunde die An- und Rücklieferung des Mietgegenstandes selbst vornimmt ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet Firma PiPi-Meyer für den von ihm vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstandes bei An- und/oder Rücklieferung. Bei fehlender oder falscher Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden gerät der Kunde mit Meldung der Versandbereitschaft durch Firma PiPi-Meyer in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand selbst ab. Firma PiPi-Meyer haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein von dem Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
5.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird.
5.3 Die Regelung von Ziffer 5 Abs 1 und Abs. 2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.4 jegliche sonstige Haftung von Firma PiPi-Meyer ist ausgeschlossen. 5.5 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist dieser verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern und Firma PiPiMeyer den Abschluss der Versicherung nachzuweisen ist.
6. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholung-Avisierung
6.1. Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum , abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung , sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die Firma PiPi-Meyer zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.
6.2 Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstandes nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass die Firma PiPi-Meyer die Abholung des Mietgegenstandes wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
6.3 Unbeschadet der Kündigungsfrist ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche erfolgen soll. Im Fall des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzins für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet.
7. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung
7.1. Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß in ordnungsmäßigen Zustand zurückzugeben.
7.2 Anfallende Kosten des An- und Rückliefern, der Anschluss an die Medien (Strom, Wasser, Abwasser) sowie die Endreinigung der Toilettenwagen gehen zu Lasten des Kunden (s. Mietvertrag). Im Falle der Vermietung von WC-Kabinen sind die An- und Rücklieferung, Auf- und Abbauarbeiten sowie die Endreinigung im Mietpreis enthalten.
7.3. Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustand gestattet. (s. Mietvertrag)
7.4. Etwaige vom Kunden in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, andernfalls ist Firma PiPi-Meyer berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden vor Rückgabe zu entfernen oder zu entsorgen.
7.5. Sofern Firma PiPi-Meyer die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tage nach Vertragsbeendigung.
8. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
Gegenstand der von Firma PiPi-Meyer geschuldeten Leistungen ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis von Firma PiPi- Meyer. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegmitteln erfolgt durch Firma PiPi-Meyer. Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom, etc.), werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit nicht anders vertraglich vereinbart.
9. Rügepflicht und Mängelhaftung, insbesondere Wasserqualität
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
9.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind Firma PiPi-Meyer unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Eine Mietminderung steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.
9.3 Über Mietminderungsansprüche bei von PiPi-Meyer anerkannten Mängel hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet Firma PiPi-Meyer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.
9.4 Firma PiPi-Meyer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Vermietung von WC-Kabinen mit Wassertank die Befüllung des Tanks mit Wasser nur auf Wunsch des Kunden erfolgt und das dieses Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Für Verunreinigungen, die nach der Anlieferung des Wassers entstehen, haftet Firma PiPi-Meyer nicht. Wird der Wassertank im Rahmen des Reinigungsrhythmus durch PiPi-Meyer aufgefüllt, so geschieht dies ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten dann entsprechen.
10. Mietzins / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung etc.
10.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
10.2 Im Falle eines Vertrages mit Neukunden erfolgt die Zahlung in der Regel vorschüssig, erst nach Eingang der Zahlung auf das angegebenen Konto können die Vertragsvereinbarungen seitens Firma PiPi-Meyer erfolgen. Die Höhe der Vorschusszahlung wird im Vorfeld vertraglich vereinbaren.
10.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht Firma PiPi-Meyer ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, falls es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
10.4 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat Firma PiPi-Meyer das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Erhöhung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
10.5 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringe Verwaltungskosten von Firma PiPi-Meyer für die Mahnungen nachzuweisen.
10.6 Auf eine bestehende Bonusvereinbarung wird hingewiesen.
11. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragspartner
11.1 Beide Vertragspartner sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
11.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für Firma PiPi-Meyer liegt insbesondere vor, wenn
- Der Kunde mit der Zahlung eines Beitrages, der mindestens zwei Entgeltleistungen entspricht,
- in Verzug ist
- Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden
- Bei dem Kunden in Sinne der §§ 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt
- Der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblicher vertragswidriger Weise benutzt
12. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderungen von Firma PiPi-Meyer Eigentum von Firma PiPi- Meyer. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von Firma PiPi-Meyer, bis sämtliche weiteren Miet- und sonstigen Forderungen von Firma PiPi-Meyer aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind. Auf Verlangen des Kunden wird Firma PiPi-Meyer die Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten (gemessen am kurzfristigen freihändigen Verkauf) die Forderungen von PiPi-Meyer nachhaltig um mehr als 15 % übersteigt. Im Übrigen liegen Verkaufsgeschäften die gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte der Firma PiPi-Meyer zugrunde.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz- oder teilweise unwirksam- oder undurchführbaren Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, soll diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nah kommt. Im Übrigen gilt § 306 BGB.
14. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei Firma PiPi-Meyer gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – der Sitz von Firma PiPi-Meyer. Firma PiPi-Meyer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Gesonderte Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich „Fäkalienabfuhr und Dichteprüfungen“ der Firma PiPi-Meyer GbR (nachfolgend Firma PiPi-Meyer genannt) Pumpfähige Abfälle (z.B. Fäkalien, Abwasser, Bohrschlamm ...)
1. Gegenstand der Dienst-/ Serviceleistung
Gegenstand der Leistung von PiPi-Meyer ist die Entsorgung von pumpfähigen Abfällen und den dazu gehenden Nebenarbeiten.
2. Zugang
Den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer ist von dem Auftraggeber ungehinderter und sicherer Zugang zu der Entsorgungsstelle zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen im vollsten Umfang für die Mitarbeiter der Firma PiPi-Meyer vorzufinden und beachtet werden. Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die Deklaration und die Zusammensetzung der Abfälle zu informieren. Für den Fall das der Zugang eingeschränkt oder nicht gewünscht wird, hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Wartezeiten zusätzlich zu übernehmen.
3. Aus- und Durchführung der Arbeitsleistung
3.1. Die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Mitarbeiter schriftlich an Hand des Lieferscheins zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. 3.2. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma PiPi-Meyer für sie in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma PiPi-Meyer für erbrachte Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu.
3.3. Sind die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer mangelhaft, so ist die Firma PiPi-Meyer zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlag der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
4. Transport und Entsorgung
Die Auswahl der Transportfahrzeuge und die anzufahrende Entsorgungsstelle (Entsorgungsstelle, Kläranlage, Sortieranlage oder dergleichen) ob liegt der Firma PiPi-Meyer. Dichteprüfungen von Grundstücksentwässerungsgruben
1. Gegenstand der Dienst-/ Serviceleistung
Gegenstand der Leistung von PiPi-Meyer ist die Prüfung auf Dichtigkeit der Schmutzwasser-Sammelgruben privater Grundstückseigentümer.
2. Zugang zur Sammelgrube
Den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer ist von dem Auftraggeber ungehinderter und sicherer Zugang zum Grubenschacht/-deckel und zu den Eingängen der Zu- und Ableitungen, zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen im vollsten Umfang für die Mitarbeiter der Firma PiPi-Meyer vorzufinden und beachtet werden. Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die Beschaffenheit der Grube mitzuteilen. Für den Zugang zur Grube durch die Firma PiPi-Meyer wird vorab ein Termin vereinbart. Für den Fall das der Zugang eingeschränkt oder nicht gewünscht wird hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Wartezeiten zusätzlich zu übernehmen.
3. Aus- und Durchführung der Arbeitsleistung
3.1. Die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Mitarbeiter schriftlich an Hand des Lieferscheins zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. 3.2. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma PiPi-Meyer für sie in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma PiPi-Meyer für erbrachte Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung der Sammelgrube (nicht DIN-gerecht). Für solche Fälle darf die Firma PiPi-Meyer die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
3.3. Sind die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer mangelhaft, so ist die Firma PiPi-Meyer zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlag der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
Gesonderte Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich „Fettabscheider - Entsorgung und Reinigung“ der Firma PiPi-Meyer GbR (nachfolgend PiPi-Meyer genannt)
1. Gegenstand der Dienst-/ Serviceleistung
Gegenstand der Leistung von Firma PiPi-Meyer ist die Entsorgung und Reinigung von Fettabscheidern und den dazu gehenden Nebenarbeiten, wie die Reinigung von Rohrleitungen, Schächten und Sielen. Darin ausgehende Leistungen, insbesondere die Reparatur von Rohrleitungen werden von der Firma PiPi-Meyer nicht geschuldet.
2. Zugang zum Fettabscheider
Dem Mitarbeiter/den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer ist von dem Auftraggeber ungehinderter und sicherer Zugang zu den Rohrleitungen, Sielen und Schächten zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen im vollsten Umfang für die Mitarbeiter der Firma PiPi-Meyer vorzufinden und beachtet werden. Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der Firma PiPi-Meyer alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den Fettabscheider sowie das Rohrleitungssystem und dessen Verlauf mitzuteilen. Der Zugang zum Fettabscheider, sowie den Rohrleitungen, Schächten und Sielen ist innerhalb der Geschäftszeiten von 7 – 16 Uhr nach Auftragserteilung durch die Firma PiPi-Meyer zu gewährleisten. Sollten andere Zugangszeiten, wie zum Beispiel vor Geschäftsbeginn oder der Zugänge verwehrt werden, wie am Ruhetag oder während der Mittagszeit, muss dies spätestens drei Werktage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall das der Zugang eingeschränkt oder nicht gewünscht wird, hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Wartezeiten zusätzlich zu übernehmen.
3. Aus- und Durchführung der Arbeitsleistung
3.1. Die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Mitarbeiter schriftlich an Hand des Lieferscheins zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. 3.2. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma PiPi-Meyer für sie in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma PiPi-Meyer für erbrachte Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung des Rohrsystems (nicht DIN-gerecht) und bei Rohrbrüchen. Für solche Fälle darf die Firma PiPi-Meyer die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
3.3. Sind die Arbeiten der Firma PiPi-Meyer mangelhaft, so ist die Firma PiPi-Meyer zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlag der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
4. Meldungspflicht
Werden entsorgungspflichtige Stoffe bei Rohrreinigungen aufgenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei einer dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen. Die Firma PiPi-Meyer wird dem Auftraggeber unverzüglich die Aufnahme solcher Stoffe mitteilen.